Gesetzliche Gebühren:

 

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Gesetz enthält allgemeine gebührenrechtliche Vorschriften und die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil- und verwaltungsrechtlichen Bereich etwa berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Für eine Erstberatung sieht das Gesetz eine Vergütung - ungeachtet des Streitwertes - von bis zu 190.- € zuzüglich Umsatzsteuer vor.

 

Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt, wenn nach dem Vertrag ein Rechtsschutzfall vorliegt, die gesetzlichen Gebühren.

  

Vergütungsvereinbarung:

Alternativ können Mandanten mit dem Rechtsanwalt eine Vergütungsvereinbarung treffen. Das wird immer dann in Betracht kommen, wenn die am Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit orientierte gesetzliche Vergütung in einem deutlichen Missverhältnis zum erforderlichen Aufwand steht. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

 

Lassen Sie uns, wenn das für Sie besonders wichtig ist, gleich zu Beginn über die Kosten sprechen, die auf Sie zukommen können!

 

Über die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe informiert Sie der Link: Beratungs- und Prozesskostenhilfe