Während die streitige Auseinandersetzung mit Vertragspartnern, Nachbarn, Unfallgegnern oder Behörden heute für viele bereits Routine ist, verunsichert die Berührung mit Polizei und Staatsanwalt oder der drohende Verlust des Führerscheins wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit die Bürgerin und den Bürger fast immer. Umso wichtiger ist professionelle Unterstützung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Schneider van Dorp leistet diese Unterstützung, gleichviel, ob es sich um den Vorwurf eines schwerwiegendes Delikts oder einer bloßen Ordnungswidrigkeit handelt. Sie bietet

  •     Beratung in allen Phasen des Straf- und des Bußgeldverfahrens
  •     Vertretung gegenüber den Ermittlungs- bzw. den Bußgeldbehörden
  •     Begleitung zu Anhörungen und Vernehmungen
  •     Vertretung vor dem Bußgeldrichter, dem Strafrichter oder der Strafkammer.

Es empfiehlt sich, anwaltlichen Rat schon in einem frühen Stadium des Verfahrens in Anspruch zu nehmen. Bereits die erste Äußerung gegenüber der Polizei oder der Bußgeldbehörde stellt oft entscheidende Weichen.

Im Bereich des Strafrechts wie des Rechts der Ordnungswidrigkeiten steht Ihnen Rechtsanwalt Horst Schneider van Dorp zur Verfügung, der auf eine mehr als fünfzehnjährige erfolgreiche Tätigkeit als Strafrichter und als Strafverteidiger zurückblickt.

 

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